Kreditgeber

Nicht jeder Kredit wird von einem Kreditinstitut gewährt. Die Möglichkeiten für Kreditgeber sind vielfältig. So kann sogar der Nachbar durch die Überlassung von Mehl, Milch oder Eiern als Kreditgeber eines Sachdarlehens gelten. Allseits bekannt sind natürlich auch die Lieferantenkredite, die unter Kaufleuten gang und gebe sind und einfach durch die Einräumung eines späteren Zahlungstermins für die Rechnung geregelt werden.

Gleiches gilt natürlich im privaten Bereich für die Warenfinanzierung im Rahmen eines Ratenkredites. Wer eine Waschmaschine abstottert, der hat einen Kredit vom Versandhandel oder Händler erhalten. Teilweise werden hier allerdings auch Finanzinstitute der Hersteller zwischengeschaltet wie häufig im Autohandel zu sehen.

Bei all diesen Kreditformen, die durchweg ohne die Einschaltung eines Kreditinstitutes auskommen, wird die Forderung durch den sogenannten Eigentumsvorbehalt abgesichert. Dies bedeutet, dass der Lieferant solange Eigentümer der Ware bleibt, bis sie komplett abbezahlt wurde. Ob der Kunde zahlungsfähig und wirtschaftlich in der Lage zum Kauf der Ware ist, klärt der Händler in der Regel über eine Bonitätsprüfung.

Kreditinstitute

Meist werden im deutschen Sprachraum Geschäftsbanken als Universalbanken betrieben und zeigen sich als wichtigste Kreditgeber. Bei diesen Banken werden alle Arten von Krediten vergeben. Daneben gibt es natürlich auch Spezialbanken, die sich auf besondere Kreditprodukte spezialisiert haben. Dies sind beispielsweise Hypothekenbanken, Teilzahlungsbanken und Bausparkassen, die sich auf die Vergabe von Baudarlehen spezialisiert haben.

Den Geschäftsbanken wiederum stehen die Zentralbanken als Kreditgeber zur Seite. Die Geschäftsbank verpfändet hier Wertpapiere oder Kreditforderungen an die Zentralbank und erhält im Gegenzug Zentralbankgeld, dass ihre Liquidität sichert. Diese Maßnahmen dienen der Absicherung der Kundengelder. Verzinst werden die Kredite hier auf der Grundlage des jeweils gültigen Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank. Die Geschäftsbanken haben so die Möglichkeit jederzeit bei der Zentralbank Bargeld abzufordern, indem sie Aktiva an diese verpfänden.