Kredite für private Kunden

Privatkunden sind Personen, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder Privatpersonen, die kein selbstständiges Gewerbe treiben. Diese Verbraucher werden im Rahmen des Verbraucher- bzw. Konsumentenschutzes hinsichtlich der Vergabe von Krediten besonders geschützt.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Bestimmungen kommen Verordnungen zu Preisangaben ebenso zum Einsatz wie die Ausweisung des effektiven Jahreszinses für Kredite. Damit soll dem Verbraucher der Vergleich verschiedener Kreditangebote erleichtert werden. In der Realität ist es allerdings trotzdem nicht ganz einfach die Kreditangebote untereinander zu vergleichen.

Grundvoraussetzung um sich überhaupt mit der Aufnahme eines Kredites zu beschäftigen, ist erst einmal die Volljährigkeit. Hinzu kommt die Bonität des zukünftigen Kreditnehmers. Zudem werden die Kreditinstitute eine Auskunft über die Bonität des Antragstellers einholen. In unterschiedlichen Datenbanken liegen alle Schulden von Kreditbewerbern vor. Hier werden sowohl laufende Kredite vermerkt, als auch Versandhausschulden oder Handyrechnungen, die nicht pünktlich bezahlt wurden. Mit einer schlechten Auskunft schwinden die Chancen auf die Bewilligung eines Kredites drastisch.

Unterschiedliche Kreditformen für Privatkunden

Eine besondere Form des Barkredites ist der Verfügungskredit. Hier wird meist ein Limit automatisiert auf der Basis mehrerer, durchschnittlicher und regelmäßiger Zahlungseingänge errechnet. Hierzu zählen natürlich Gehaltszahlungen oder Rentenzahlungen. Ein Verfügungskredit ist also nichts anderes als ein Kontoüberziehungsrahmen oder Dispo.

Eine andere Kreditart, die Privatpersonen gerne nutzen, ist der Anschaffungskredit. Hier werden für einen ganz bestimmten Konsumzweck Darlehen vergeben. In der Regel werden Laufzeiten bis zu sechs Jahren vereinbart. Die Tilgungsrate umfasst in diesem Zeitraum neben der Kreditabzahlung auch die anfallenden Zinszahlungen. Im Allgemeinen fallen noch zusätzliche Bearbeitungsgebühren. Um die Kreditwürdigkeit des Antragstellers wird beurteilt, indem eine zumutbare Belastung ermittelt. Dies schützt den Verbraucher vor einer Überschuldung.

Gelegentlich werden zur Absicherung des Anschaffungskredites sogenannte Sicherungsübereignungen herangezogen. Dabei wird sichergestellt, dass das gekaufte Gut in das Eigentum des Kreditgebers übergeht, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Ausserdem ist der Abschluss einer Restschuldversicherung gang und gebe. Die Auszahlung des Kredites erfolgt hier auf das Konto oder durch Überweisung des Kaufpreises an den Verkäufer.